Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Judendorf-Straßengel

Lärmbelästigende Gartenarbeiten (insb. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen mit Verbrennungsmotoren und Kreissägen aller Art) dürfen zu nachstehenden Zeiten durchgeführt werden:

  • Montag–Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr
  • an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen sind lärmbelästigende Gartenarbeiten ausnahmslos untersagt!

Quelle Gemeindespiegel

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